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Regelung für Absagen/ Ausfallhonorar: 

Die Praxis arbeitet nach einem Bestellsystem, d. h., dass die abgesprochene Therapiestunde für Sie reserviert wird. Da die Krankenkasse nur durchgeführte Therapiestunden bezahlt, sagen Sie bitte einen Termin spätestens 48 Stunden vorher ab, wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können. Falls Sie diese Frist nicht einhalten, kann wird Ihnen ein Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt werden*. Soweit der Termin anderweitig besetzt werden kann, entfällt ein Ausfallhonorar. Eine Erstattung von Ausfallhonoraren durch die Krankenkassen ist nicht möglich. Es werden folgende Sätze berechnet: 

  • bei einer Absage von weniger als 48 Stunden, per Fax, Brief oder Mail, vor der Therapiesitzung: 60% des Sitzungshonorars

Rechtsgrundlage ist § 615 BGB (sog. Annahmeverzug)

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