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Psychotherapie-Informationen für Beihilfeempfänger 

Bei Beihilfeberechtigte ist es so, dass deren Beihilfe zumeist meine Gebühren für bis zu 5 probatorische Sitzungen + Kosten für die Anamneseerstellung + Bericht an den Gutachter erstattet. 

Die Beihilfe limitiert die Erstattung auf den 2,3-fachen Satz; daraus resultiert ggf. ein Eigenanteil für Sie. Dieser Betrag unterliegt Schwankungen, wird Ihnen aber im Rahmen eines Therapievertrages konkret benannt werden.

Aktuell ist für Beihilfeberechtigte zumeist die Erstellung eines Berichts an den Gutachter notwendig. Bei der Beihilfestelle sollten Sie auch eine Kostenübernahmeerklärung einholen, genau wie bei Ihrer privaten Zusatzversicherung. Hier gelten die selben Hinweise wie für privat Vollversicherte. Bitte rufen Sie uns für eine erste Terminvereinbarung an!

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