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Informationen für gesetzlich Versicherte

Sie haben als gesetzlich Versicherte ein Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten. Das bedeutet, dass Sie lediglich mit Ihrer Krankenversicherungskarte jeden Psychotherapeuten mit Kassenzulassung um eine Terminvereinbarung bitten können. Nur Versicherte, die am Hausarztmodell teilnehmen, benötigen nach wie vor stets eine Überweisung. Das Antragsverfahren für gesetzlich Versicherte ist dabei durch das Psychotherapeutengesetz klar geregelt. Von der Kasse übernommen werden ausschließlich Psychoanalyse, tiefenpsychologisch-fundierte Therapie oder Verhaltenstherapie. In dieser Praxis biete ich die Durchführung einer verhaltenstherapeutischen Psychotherapie zulasten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse an.  Zu ihrer ersten Sitzung bringen die gesetzlich Versicherte lediglich ihre Krankenversicherungskarte mit.

Eine direkte Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist möglich, es ist keine Überweisung durch einen Arzt notwendig. Zum Erstgespräch Bitte Krankenkassenkarte, Vorbefunde und ggf. Beurteilungen/ Zeugnisse des Kindes / des Jugendlichen mitbringen. Regelgerechter Ablauf nach Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung:

1.Schritt:

Bis zu 5x Sitzung zu je 50x Minuten Sprechstunde (Gebührenordnungsposition GOP 35151)
*Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung. Der Psychotherapeut klärt in dem Erstgespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten geholfen werden kann. Die Sprechstunden werden nicht auf die Therapiekontingente angerechnet.

2.Schritt:

  • Bis zu 6x Sitzung zu je 50x Minuten probatorische Sitzungen (Gebührenordnungsposition GOP 35150); in der letzten dieser Sitzungen erfolgt ein Abschlussgespräch bei dem Sie umfänglich über die gewonnenen Erkenntnisse informiert werden und das weitere Vorgehen abgestimmt wird. Parallel zu diesen Terminen werden zwischen zwei und vier weitere Termine vereinbart während dieser der Patient verschiedenen psychologischen Testverfahren unterzogen wird. In dieser Phase erhalten Sie meist verschiedene Fragebögen zur ersten Abschätzung der Symptomatik (Eingangsdiagnostik). *Aufgabe des  Psychotherapeuten während der Probatorik  ist es, zu klären, ob eine  psychische Störung  vorliegt, gegebenenfalls welche, wie diese verursacht und aufrechterhalten wird, ob diese erfolgreich innerhalb eines bestimmten Stundenkontigents mit Psychotherapie behandelt werden kann und wie die Therapieinhalte gestaltet werden sollen. Der Patient/ Eltern hat in dieser Zeit die Möglichkeit herauszufinden, ob der Psychotherapeut ein geeigneter Behandler für den Patienten ist. In diesem Zeitraum wird geklärt, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der vorliegenden psychischen Störung erfolgversprechend und die Zusammenarbeit zwischen Klient und Psychotherapeut tragfähig ist.

Oder

  • Eine AKUTBEHANDLUNG mit bis zu bis zu 24x Termine zu 25 Minuten (oder 12x 50 Minuten). Hier ist ein vorheriges Einholen des Konsiliarberichts des Kinderarztes notwendig. Erbrachte Stunden werden auf das Therapiekontingent einer sich anschließenden Richtlinientherapie (KZT1, LZT) angerechnet.

3.Schritt:

Sollten diese Bedingungen erfüllt sein, so wird ein Antrag auf Psychotherapie (KZT1, KZT2,LZT) bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt.

 

4.Schritt:

Beginn der individuell abgestimmten Behandlung. Es ist erforderlich - um körperliche Erkrankungen auszuschließen, sich konsiliarisch, also beratend bei einem Kinderarzt untersuchen zu lassen. 

Weitergehende Informationen zum Ablauf finden Sie >HIER< auf der Website der Kassenärztliche Bundesvereinigung.

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