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Die Praxis ist durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als Ausbildungspraxis anerkannt.

 

Es besteht mit verschiedenen Instituten eine Kooperation. 

 

Mit dem IVT- Institut für Verhaltenstherapie GmbH wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen.

 

IVT- Institut für Verhaltenstherapie GmbH

Logenstraße 18
15907 Lübben (Spreewald)

 

Tel.: 03546 - 18 15 08       
Fax: 03546 - 22 62 68

Internet: http://ivt-psychotherapie.de/standorte
E-Mail: info@ivt-psychotherapie.de

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Mit der Akademie für Psychotherapie Erfurt GmbH (AfP Erfurt) wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen.

  

Akademie für Psychotherapie Erfurt GmbH (AfP Erfurt)
Fischmarkt 5
99084 Erfurt
 
Tel.: +49 361 - 6 42 22 74
Fax: +49 361 - 6 42 24 49
E-Mail: info@afp-erfurt.de

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Mit Magdeburger Ausbildungsinstitut für Psychotherapeutische Psychologie (MAPP) wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen.

 

MAPP-Institut

Klausenerstraße 15
39112 Magdeburg

 

Telefon: +49 (0)391 / 535 588 7
Telefax: +49 (0)391 / 535 588 98

Internet: http://www.mapp-institut.de/psychotherapeutische-ausbildung
E-Mail: info@mapp-institut.de

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Die nachfolgenden Ausbildungsanteile können Sie in hiesiger Praxis absolvieren, unabhängig in welchem Institut Ihre verhaltenstherapeutische Ausbildung erfolgt.

 

600h Praktische Tätigkeit:

Die Praxis bietet im Rahmen der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Möglichkeit nach §2 Abs.2 Nr.2 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV) die praktische Tätigkeit zu absolvieren.

Der Ausbildungsteilnehmer soll hier Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen erwerben, sowie die Patientenbehandlungen fallbezogen und unter Angabe von Umfang und Dauer zu dokumentieren.

Die im nachfolgenden Gesetzestext unter 2. erwähnten Anteile können in hiesiger Praxis abgeleistet werden.

Die praktische Tätigkeit umfaßt mindestens 1.800 Stunden und ist in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten. Hiervon sind 1. mindestens 1.200 Stunden an einer kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder die von der nach § 10 Abs. 4 Psychotherapeutengesetz zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen wird, und  2.mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen dient, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.


930h "Freie Spitze":

Wenn Sie alle Ausbildungsinhalte mit den geforderten Stunden absolviert haben, können Sie insgesamt 3270 Stunden vorweisen. Das Psychotherapeutengesetz schreibt allerdings vor, dass die Ausbildung zum Psychotherapeuten mindestens 4200 Stunden umfassen muss. Deshalb gibt es die so genannte „freie Spitze“, ein Stundenkontingent, das jedes Institut zur freien Verfügung hat und mit Inhalten füllen kann. Daher sind laut Gesetz bis zu 930 Stunden der Ausbildung inhaltlich nicht exakt festgelegt bzw. geben den Instituten Freiräume, die nach ihrem Ermessen auszugestalten. Nach Absprache mit Ihrem Institut besteht die Möglichkeit der teilweisen oder ganzen Ableistung dieser Ausbildungsanteile in hiesiger Praxis.

 

Die nachfolgenden Ausbildungsanteile können Sie in hiesiger Praxis absolvieren, abhängig in welchem Institut Ihre verhaltenstherapeutische Ausbildung erfolgt. Fragen Sie Bitte in Ihrem Institut (Praxisanleiter oder Leitung) nach ob dies möglich ist.

  

Praktische Ausbildung 

Die Lehrtherapien umfassen mindestens 600 Behandlungsstunden sowie 150 Supervisionsstunden, von denen zumindest 50 Stunden Einzelsupervision sind. Die Supervision dient der tieferen Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns.

 

Die Supervisoren, im Zusammenwirken mit dem Praxisinhaber (Praxisanleiter), arbeiten mit den Ausbildungsteilnehmern auf folgende Ziele hin: 

 

·        ausreichendes theoretisches Wissen zu relevanten Grundlagen und Störungstheorien

 

·        verhaltenstherapeutische Beziehungsbildung zum Patienten

 

·        indikationsbezogene Anwendung verhaltenstherapeutischer Methoden

 

·        Entwicklung eines verhaltenstherapeutischen Arbeitsstils

 

·        emotionale Bewältigung der therapeutischen Aufgabensituation

 

·        selbständige Regulation therapeutischer Entscheidungen

 

·        Reflexion über Erleben und Verhalten in der Therapeutenrolle

 

·        Anwendung von Verfahren zur Therapieverlaufskontrolle

 

·        Transfer von der Symptombehandlung zur Integration in die Person

 

·        Lösung aktueller therapeutischer Fragestellungen

 

·        Berufsethik, Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme

 

·        Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes, Kooperation mit anderen Berufsgruppen

 

·        Vertrauen in die eigene Kompetenz als Therapeut

 

Die Behandlungsfälle werden von der Kooperationspraxis ausgesucht und den Kandidaten angeboten. Eine Pflicht zur Annahme besteht nicht. Die Vorauswahl soll gewährleisten, dass die Ausbildungsteilnehmer über das ganze Spektrum von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, eingehende Kenntnisse und Erfahrungen erwerben.

 

Wir freuen uns auf Sie.

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