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Psychotherapie-Informationen für Privatversicherte

Eine Psychotherapie beginnt für privat Vollversicherte mit einigen probatorischen Sitzungen, also Sitzungen zum Ausprobieren. Bis zu 5 probatorische Sitzungen werden meistens von der Privaten Krankenversicherung übernommen.

In dieser Praxis biete ich die Durchführung einer verhaltenstherapeutischen Psychotherapie zulasten Ihrer privaten Krankenkasse an. 

Als Privatversicherte haben Sie meistens Psychotherapie im Leistungsumfang Ihres Versicherungsschutzes mitversichert. Manche Versicherer erstatten jedoch nur Kosten für die Behandlung durch ärztliche Therapeuten. Gegebenenfalls enthält Ihr Tarif auch Einschränkungen hinsichtlich des Leistungsumfangs, z.B. "x Sitzungen pro Kalenderjahr" oder hinsichtlich einer Selbstbeteiligung, z.B. " ab der x. Sitzung erstatten wir 80% der Leistungen"

Daher sollten Sie grundsätzlich vor Therapiebeginn eine kurze Anfrage an den Versicherer stellen und sich eine Kostenübernahmeerklärung zusenden lassen. Hierbei sollten Sie folgende Fragen klären:

  • ob Psychotherapie bei einem approbierten Kinder - und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassenzulassung im Leistungsumfang Ihres Vertrages enthalten ist
  • ob oder wie viele probatorische Sitzungen erstattet werden
  • ob es Einschränkungen gibt
  • ob ein Bericht an den Gutachter notwendig ist und
  • ob der Versicherer die Kosten für den Bericht übernimmt. 

Manche Versicherer verlangen vor Therapiebeginn einige zusammengefasste Angaben zum beantragten Sitzungskontingent, Kosten pro Sitzung und meiner Qualifikation. In fast jedem Fall ist die körperliche Untersuchung durch einen Arzt Ihrer Wahl erforderlich, der einen Konsiliarbericht an den behandelnden Psychotherapeuten übermittelt. Andere Versicherer wiederum erwarten zusätzlich einen ausführlichen Bericht zur Weiterleitung an einen Gutachter. Liegt die Kostenerstattungszusage des Versicherers vor, erfolgt eine unproblematische Erstattung und somit ist das Kostenrisiko für Sie minimiert.

Unabhängig vom Erstattungsverhalten des Versicherers rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) meine Leistungen zwischen dem 2,3 und 3,5-fachen Satz ab. Hierbei kann je nach Schwierigkeitsgrad und Chronifizierung ein Eigenanteil für Sie verbleiben. Dies wird innerhalb der probatorischen Phase besprochen.

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